Eine kindgerechte Korrektur der Zahnstellung verbessert die Zahngesundheit wie auch die Lebensqualität Ihres Kindes.
Ihnen als Eltern tun sich viele Fragen auf? Unsere Antworten für Sie.
Kieferorthopädie, kurz KFO genannt, ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich speziell mit Zahn-und Kieferfehlstellungen befasst. Nicht nur unter ästhetischen Aspekten kann eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll sein, neben geraden Zähnen steht bei Zahn-und Kieferregulierungen vor allem die Gesundheit im Fokus.
Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt mit einer speziellen Weiterbildung zum Fachzahnarzt. Kieferorthopäde darf sich nur nennen, wer eine mehrjährige Weiterbildung absolviert hat und eine entsprechende Qualifizierung besitzt.
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die dafür sprechen, Zähne von Kindern kieferorthopädisch korrigieren zu lassen. Schiefe Zähne sind zwar nicht schön, für uns jedoch in der Regel nicht der medizinische Anlass für eine Behandlung. Schief stehende Zähne können: das Kauen und somit die Verdauung beeinträchtigen, eine mögliche Ursache für Sprachfehler sein und sich ungünstig auf die Mundhygiene auswirken, da krumme, verschachtelte Zähne sich schlecht putzen lassen. Des weiteren können bestimmte Zahnfehlstellungen eine Beeinträchtigung des Schädelwachstums bewirken.
Frühvorstellungen von Kindern ab dem 3. oder 4. Lebensjahr zur Beurteilung von Kieferfehlstellungen etc. sind möglich. Je nach Gebiss-und Kieferentwicklung, Anfangsbefund und Patientenbild beginnen Behandlungen frühestens ab dem 5. oder 6. Lebensjahr, in der Regel im Alter von 8-9 Jahren. Grundsätzlich gilt, der optimale Zeitpunkt des Behandlungsbeginns ist maßgeblich für den Behandlungserfolg.
Bei Ihrem ersten Besuch können wir nach unserer Analyse bereits die Notwendigkeit und den Umfang einer Behandlung abschätzen. Selbstverständlich erhalten Sie auch eine aussagekräftige kieferorthopädische Erstanalyse und Basisdiagnostik. Sollte sich hierbei zeigen, dass eine Behandlung sinnvoll und medizinisch indiziert ist, fertigen wir Gipsmodelle und Röntgenbilder für eine detaillierte Behandlungsplanung an.
Bei einem Folgetermin/ Ihrem zweiten Termin werden Sie von uns ausführlich beraten. Sie erhalten ausführliche Informationen über Behandlungsmöglichkeiten, Alternativen, mögliche Therapieabläufe, voraussichtliche Behandlungsdauer und welche Leistungen/Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt. Unsere Grundprinzipien sind, Sie bestmöglich aufzuklären, um Ihnen anstehende Entscheidungen zu erleichtern. Kurz: Bei diesem Termin beantworten wir gerne ausführlich all Ihre Fragen.
Kieferorthopädische Erstberatungstermine von Kindern werden von den Krankenkassen übernommen – egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Mein Kind ist schon ein Teenager – kann man da immer noch mit einer Zahnregulierung beginnen?
Grundsätzlich ist eine Zahn-und Kieferkorrektur bis ins Erwachsenenalter möglich. Effektiver und mit weit geringerem Behandlungsaufwand ist allerdings eine Therapie, bevor das Wachstum von Kiefer und Gebiss vollständig abgeschlossen ist, also mit 9-12 Jahren.
Wir unterscheiden zwischen festsitzenden Zahnspangen (Brackets) und herausnehmbaren Zahnspangen. Welche Spange für Ihr Kind bzw. die medizinisch beste Therapie ist, ergibt sich aus unseren Untersuchungen und Auswertungen. Wir besprechen alles sehr ausführlich mit Ihnen.
Ja sicher, auch wenn das Zähneputzen anfangs vielleicht etwas länger dauert. Wir zeigen Ihnen und Ihrem Kind wie Sie Zähne und Zahnspange am besten reinigen und welche Hilfsmittel es dafür gibt. Zudem ist neben der eigenen Zahnpflege auch eine professionelle Reinigung in regelmäßigen Abständen empfehlenswert. Gerade bei Kindern mit Zahnspangen ist die Mundhygiene besonders wichtig.
Die durchschnittliche Behandlungsdauer hängt ab von Alter und auch vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Eine Behandlung kann vielleicht schon in wenigen Monaten beendet sein oder erst nach 4 Jahren. Bei guter Mitarbeit beträgt eine durchschnittliche Behandlung etwa 2 – 3 Jahre.
In der Regel alle 6 – 8 Wochen.
Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt die vertragszahnärztlichen Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen. Anzahlungen des Eigenanteils in Höhe von 20% müssen Patienten bei Behandlungsbeginn vorlegen, Fortzahlungen werden beispielsweise pro Quartal in Rechnung gestellt. Nach Behandlungsabschluss erhalten Sie diese zurückerstattet.
Behandlungen und Apparaturen, die über die vertraglich vorgesehenen Leistungen der Krankenkassen hinausgehen, werden von den Kassen nicht übernommen. Um welche es sich dabei handelt, erläutern wir Ihnen gerne detailliert im Gespräch.
Bei einer privaten Krankenversicherung gehören Behandlungen im kieferorthopädischen Bereich meist zum Leistungsumfang. Wir raten hierbei zur Abklärung, in welcher Höhe Ihre Versicherung Kosten übernimmt.